Klassifikation nach ICD-10 | |
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F45.41 | Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren |
R52.1 | Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz |
R52.2 | Sonstiger chronischer Schmerz |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Klassifikation nach ICD-11 | |
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21 | Symptome oder klinische Befunde, anderenorts nicht klassifiziert → Allgemeinsymptome oder klinische Befunde → Schmerzen |
MG30 | Chronische Schmerzen |
MG30.0 | Chronische primäre Schmerzen |
MG30.Z | Chronische Schmerzen, nicht näher bezeichnet |
ICD-11: Englisch • Deutsch (Entwurf) |
Der Begriff chronisches Schmerzsyndrom bzw. chronische Schmerzkrankheit beschreibt ein Krankheitsbild, bei dem der Schmerz seine eigentliche Funktion als Warn- und Leithinweis verliert und einen selbständigen Krankheitswert erhält. Mit einem Anteil von ca. 33 % machen Schmerzen aufgrund von Fehlbelastungen des Bewegungs- und Stützapparates den größten Anteil aller Schmerzsyndrome aus.
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird verkürzt von chronischen Schmerzen gesprochen.
Unter Berücksichtigung der zeitlichen Dimension ist davon auszugehen, dass ein chronisches Schmerzsyndrom entsteht, wenn Schmerzen länger als sechs Monate (nach ICD11: länger als drei bis sechs Monate) bestehen. Alternativ wird chronischer Schmerz gelegentlich ohne konkreten Zeitrahmen definiert als Schmerz, der über die zu erwartende Zeitdauer zur Heilung anhält.[1]
In Deutschland wurde 1996 die qualifizierte Behandlung einer chronischen Schmerzkrankheit nach Verhandlungen zwischen der kassenärztlichen Bundesvereinigung und Spitzenverbänden der Ersatzkassen erstmals verrechenbar. Die Zahl der Betroffenen wird in Deutschland auf 8 bis 10 Millionen geschätzt.